ICP Lizenz (ICP license) & PSB Filing: Fragen und Antworten

Gepostet von Marc Füßlein, zuletzt bearbeitet von Marc Füßlein an 08 Februar 2024 16:42

Wie lange dauert die Beantragung einer ICP Lizenz?

Die Wartezeit bis zum Erhalt einer ICP Lizenz hängt ganz davon ab, wie viele andere Anfragen gerade vom Ministerium für Industrie und Informationstechnologie bearbeitet werden.

Sofern die eingereichten Daten vollständig und richtig sind, sollten Sie ein ICP Filing in der Regel innerhalb von fünf bis zwanzig Arbeitstagen erhalten. Die Beantragung einer Telekommunikationslizenz variiert je nach zugehöriger Kategorie und kann sich über mehrere Monate erstrecken.

Spielt der Sitz meines Unternehmens bei der ICP Beantragung eine Rolle?

Ja, denn Ihr ICP Antrag läuft über das Provinzbüro des MIIT in der Provinz, in welcher sich der Hauptsitz Ihres chinesischen Unternehmens befindet, ab. Jede Provinz hat zudem unterschiedliche Vorschriften beim Beantragen einer ICP Lizenz, die den Prozess allerdings in der Regel nicht grundlegend verändern.

Kann ich meine Website während der ICP Beantragung bereits in China betreiben?

Nein, das ist nicht möglich. Sie dürfen Ihre Website erst dann in China betreiben, wenn Sie die zugehörige ICP Lizenz erhalten haben. Bei den meisten Hostinganbietern in China sind die gängigen Internetports zudem schlichtweg blockiert, solange Sie noch keine ICP Lizenz haben.

Trotzdem ist es für die ICP Beantragung bereits notwendig, dass Sie die gewünschte Domain registrieren und eine Hostinglösung in China erwerben. Beides ist erforderlich, damit Sie alle notwendigen Unterlagen für die Beantragung einreichen können.

Wann darf ich meine Website in China in Betrieb nehmen?

Sobald Sie eine ICP Lizenz erhalten haben und die zugehörige ICP Nummer im Footer Ihrer Website platziert haben, dürfen Sie Ihre Website in China offiziell betreiben und öffentlich zugänglich machen. Beachten Sie jedoch: Mit dem Erhalt Ihrer ICP Lizenz müssen Sie innerhalb von 30 Tagen noch das PSB Filing durchführen, für welches Ihre Website aber bereits öffentlich erreichbar sein muss.

Was passiert, wenn ich eine Website ohne die notwendige ICP Lizenz in China betreibe?

Nach einer kurzen Frist werden Ihre Domain und Ihre IP-Adresse durch den chinesischen Staat ohne Ankündigung auf eine Blacklist gesetzt und gesperrt. Selbst wenn Sie danach die notwendige ICP Lizenz erhalten, ist es enorm schwierig, die Domain und die IP-Adresse wieder von der Blacklist herunterzubekommen. Wir empfehlen daher dringend, dass Sie dieses Risiko auf keinen Fall eingehen und vorher die notwendige ICP Beantragung vornehmen.

Wo finde ich weitere Informationen zur Beantragung der ICP Lizenz?

Die offizielle Website des Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) ist unter beian.miit.gov.cn erreichbar. Da dort alle Informationen ausschließlich in chinesischer Sprache zur Verfügung stehen, haben wir Ihnen als Service die Präsentation des MIIT zum Ablauf der ICP Beantragung ins Deutsche übersetzt. Gerne helfen wir Ihnen bei der Beantragung der ICP Lizenz.

Wie kann ich herausfinden, ob ein Unternehmen/eine Website eine ICP Lizenz besitzt?

Unter beian.miit.gov.cn/#/Integrated/index können Sie die entsprechende ICP Datenbank des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie in China abfragen. Die Website steht allerdings nur in chinesischer Sprache zur Verfügung.

Um die Abfrage durchzuführen, können Sie einfach die Suchleiste im oberen Teil der Seite verwenden. Hier können Sie die Adresse der Website (ihr-gewaehlter-name.com) oder den Name Ihres Unternehmens eintragen. Nachdem Sie die Anfrage abgesendet haben, müssen Sie noch ein Bilderrätsel lösen, bei welchem Sie den Schieberegler nach rechts schieben müssen, bis der fehlende Bildausschnitt korrekt im Bild platziert ist. Danach müssen Sie etwa 2-5 Sekunden warten, bis dies validiert wurde.

Sobald alles passt, können Sie das Ergebnis Ihrer Anfrage im unteren Bereich der Seite sehen. Auf der rechten Seite des Ergebnisses können Sie zudem über einen Button weitere Details anzeigen lassen.

Ich habe eine chinesische Domain bei einem Anbieter/Registrar in Europa registriert. Kann ich für diese Domain eine ICP Lizenz beantragen?

Nein, das ist nicht mehr möglich. Bei der Beantragung einer ICP Lizenz müssen Sie eine Domain nutzen, die über einen chinesischen Registrar registriert ist. Dies wird von den zuständigen Behörden im Rahmen des Antragsprozesses kontrolliert. Die weber.cloud China Hosting-Lösungen beinhalten jeweils bereits die Domainregistrierung bzw. Domainübernahme einer eigenen .com.cn-.cn-, .com- oder .asia-Domain über unseren chinesischen Partner-Registrar. Wenn Sie Fragen oder Unterstützung bei der Domainregistrierung an sich benötigen, nehmen Sie gerne einfach Kontakt zu uns auf.

Welche Domains kann ich für die Beantragung einer ICP Lizenz verwenden?

Die Domains unterliegen bei der ICP Beantragung mehreren Einschränkungen, welche stetig weiter verschärft werden. Grundsätzlich sind keine Domainnamen, die gegen chinesische Gesetze oder die chinesische Zensur verstoßen, erlaubt. Darüber hinaus darf der Domainname seit 2021 nicht mehr das Wort "china" beinhalten. Die Registrierung oder der Transfer einer solchen Domain zu einem chinesischen Domainregistrar wird mittlerweile von der zentralen chinesischen Domainvergabestelle CNNIC pauschal abgelehnt. Die CNNIC begründet dies mit einem Verweis auf Artikel 28 Paragraph 3 des Gesetzestextes "Measures for the Administration of Internet Domain Names" (互联网域名管理力法). Während dieser Paragraph die Verwendung des Wortes "china" im Domainname nicht explizit untersagt, ist die Formulierung ausreichend vage, um den notwendigen Interpretationsspielraum zu bieten, mit dem bestimmte Worte in Domainnamen verboten werden können.

Domains, welche das Wort "china" enthalten und für die bereits eine ICP Lizenz vorliegt, sind von der neuen Regelung zunächst nicht betroffen. Allerdings kann die Domain nicht mehr transferiert werden, da die damit verbundene Namensprüfung durch die CNNIC fehlschlagen wird. Das kann im schlimmsten Fall dazu führen, dass die Domain dann weder beim neuen noch beim alten Domainregistrar genutzt werden kann, die ICP Lizenz damit ungültig wird, die chinesische Website offline genommen werden muss und die Bentragung einer neuen ICP Lizenz für eine gültige Domain notwendig wird.

Neben den Einschränkungen für den Domainnamen sind auch nicht alle Domainendungen erlaubt. Es stehen nur generische Top-Level-Domains (TLDs) wie .com oder .asia sowie die chinesische Top-Level-Domain (.*).cn zur Verfügung. Andere länderspezifische Top-Level-Domains (ccTLDs) wie .de, .uk oder .fr können grundsätzlich nicht für die Beantragung einer ICP Lizenz verwendet werden. Wir haben für Sie eine Liste alle erlaubten Domainendungen erstellt.

Wir empfehlen daher, dass Sie für Ihre chinesische Website eine eigene .com.cn- oder .cn-Domain, insbesondere ohne das Wort "china" im Domainname, verwenden und registrieren. Gerne können Sie die Registrierung direkt über uns und unseren chinesischen Registrar durchführen – nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf. Alle unsere weber.cloud China Hosting-Lösungen beinhalten übrigens bereits die Registrierung/Übernahme einer eigenen .com.cn-, .cn-, .com- oder .asia-Domain für Ihre chinesische Website über unseren chinesischen Registrar-Partner.

Kann auch eine Subdomain für die Beantragung der ICP Lizenz verwenden werden?

Die Beantragung einer ICP Lizenz ist stets nur mit einer Hauptdomain möglich, weshalb eine Beantragung nur über eine Subdomain nicht möglich ist.

Allerdings können Subdomains unterhalb der gültigen ICP Lizenz der Hauptdomain betrieben werden, ohne dass dafür die ICP Lizenz angepasst werden muss. Nachdem also beispielsweise für Ihre Domain „ihr-gewaehlter-name.com“ eine gültige ICP Lizenz ausgestellt wurde, können innerhalb dieser ICP Lizenz auch die Subdomains „shop.ihr-gewaehlter-name.com“ oder „expo.ihr-gewaehlter-name.com“ betrieben werden. Dabei gilt es natürlich den Gültigkeitsbereich der aktuellen ICP Lizenz zu beachten: Der Betrieb eines Online-Marktplatzes, auf dem Dritte wie bei eBay oder Amazon Produkte verkaufen können, über die Subdomain „marketplace.ihr-gewaehlter-name.com“ wäre somit bspw. nur möglich, wenn eine gültige kommerzielle ICP Lizenz für die Hauptdomain vorhanden ist. Andernfalls wäre dies nicht erlaubt.

Zudem gilt es zu beachten, dass sofern unter der Subdomain eine eigene Website o.ä. betrieben wird, diese Subdomain auch im PSB Filing berücksichtigt und angegeben werden muss. Dies gilt allerdings tatsächlich nur, falls sich hinter der Subdomain eine eigene Seite oder Anwendung verbirgt. Wenn hingegen etwa nur statische Dateien, wie bspw. Bilder, ausgeliefert werden, so muss und sollte diese Subdomain im PSB Filing nicht extra hinterlegt werden.

Muss ich meine ICP Nummer auf meiner Website ausgeben?

Ja, die ICP Nummer muss gemäß Artikel 12 des „Administrative Measures on Internet Information Services“ auf allen Seiten Ihrer Website im Footer platziert werden und muss zudem auf die Website des MIIT unter beian.miit.gov.cn verlinken. Dies muss innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie die ICP Lizenz erhalten, geschehen.

Sollten Sie Ihre ICP Nummer nicht auf Ihrer Website ausgeben, kann sie gem. Artikel 22 des „Administrative Measures on Internet Information Services“ ohne Vorwarnung vom chinesischen Staat gesperrt und Ihre ICP Lizenz entzogen werden. Außerdem kann dies mit einer Geldstrafe sanktioniert werden.

Meine ICP Nummer lautet 沪ICP备12345678号-1. Wie muss ich diese auf meiner Website einbinden?

Die ICP Nummer muss im Footer Ihrer Website eingebunden werden und auf die Website des MIIT unter beian.miit.gov.cn verlinken.

Wichtig ist, dass Ihre ICP Nummer konkret "沪ICP备12345678号" lautet. Der Zusatz "-1" gibt an, dass es sich hier um den ersten Eintrag Ihres ICP Filings handelt. In einem ICP Filing können grundsätzlich mehrere Websites eingetragen sein und diese erhalten dann entsprechend die Zusätze "-2", "-3" etc. Der Zusatz selbst ist aber nicht Teil der eigentlichen ICP Nummer und darf daher nicht im Footer Ihrer Website mit angegeben werden.

Für die Beantragung der ICP Lizenz benötige ich ein Domainzertifikat. Wie erhalte ich dieses?

Das Domainzertifikat kann Ihnen der Domainregistrar, bei dem Sie die Domain registriert haben, ausstellen. Wichtig ist, dass Sie die Domain bei einem chinesischen Registrar registriert haben, da die Domain sonst für die Beantragung der ICP Lizenz nicht zulässig ist und die Lizenz nicht ausgestellt werden kann. Alle unsere weber.cloud China Hosting-Lösungen beinhalten die Registrierung/Übernahme einer eigenen .com.cn-.cn-, .com- oder .asia-Domain für Ihre chinesische Website über unseren chinesischen Registrar-Partner.

Ich soll im Zuge der ICP Beantragung eine SMS-Verifizierung durchführen. Wie kann ich diese erfolgreich abschließen?

Um die SMS-Verifizierung erfolgreich abzuschließen, gilt es mehrere Punkte zu beachten. Hierzu finden Sie eine detaillierte Auflistung der Vorgehensweise in unserem Artikel zur SMS-Verifizierung.

Ist meine Website in China denn wirklich so langsam? Kann ich das prüfen?

Ja, Sie können einen Speedtest aus China heraus durchführen. Die größte Hürde dabei ist die Tatsache, dass die Websites dafür in der Regel auf Chinesisch sind. Sie können allerdings z.B. Google Chrome als Browser verwenden und sich die Website jeweils übersetzen lassen.

Eine Möglichkeit für einen solchen Speedtest steht Ihnen unter https://www.17ce.com/ zur Verfügung. Tragen Sie zunächst in der blauen Box im Eingabefeld die URL, die Sie testen wollen, ein und drücken Sie die Enter-Taste. Bitte beachten Sie: Der Speedtest prüft genau die eingegebene URL und folgt keinen Weiterleitungen.

Anschließend beginnt der Speedtest und die Tabelle unten füllt sich langsam mit Werten. Parallel dazu erhalten Sie oben auf der Website auch eine China-Karte mit den einzelnen Provinzen und wie gut oder schlecht Ihre Website aus der jeweiligen Provinz aufgerufen werden kann. Die Farbwelt ist dabei ganz intuitiv: grün ist gut, rot ist schlecht. Grau bedeutet, dass Ihre Website aus dieser Provinz gar nicht aufgerufen werden konnte oder dass der Messpunkt zur Zeit nicht zur Verfügung steht.

Meine Website soll nur über eine IP-Adresse aufrufbar sein. Benötige ich dann auch eine ICP Lizenz?

Ja, denn Sie benötigen in China grundsätzlich eine ICP Lizenz, wenn Sie Inhalte über eine Website veröffentlichen wollen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Ihre Website nur über eine IP-Adresse oder auch über Domains aufrufbar ist.

Mein Unternehmen hat keinen Firmensitz in China. Reicht ein Hosting in Hong Kong, Macau o.ä. nicht aus, um schnelle Ladezeiten unserer Website in China zu erreichen?

Ein Hosting in geographischer Nähe zu China, wie z.B. in Hong Kong, Macau oder Taiwan, hat zwar den Vorteil, dass Sie hierfür keine ICP Lizenz benötigen, reduziert aus Performance-Sicht allerdings nur die Paketlaufzeiten um einige Millisekunden. Die Datenpakete müssen weiterhin durch die ausbremsende chinesische Firewall und durch die überlasteten Außenanbindungen Chinas gehen, welche den Datentransfer enorm ausbremsen und so für chinesische Nutzer unerträgliche Ladezeiten mit sich bringen.

Sollten Sie z.B. aufgrund eines fehlenden Firmensitzes in China keine ICP Lizenz erhalten können, empfehlen wir Ihnen ein Hosting in Deutschland mit einer Direktanbindung nach China. Mit dieser Hostinglösung können Sie die Performance Ihrer Website auch ohne ICP Lizenz stark verbessern, da wir durch unsere Direktleitungen nach China performant das chinesische Festland und die Nutzer in China erreichen können. Mehr, als dies mit einem typischen Hosting an den Außengrenzen Chinas möglich ist.

Kann ich die ICP Lizenz eines Dritten verwenden, um meine Website in China zu betreiben?

Das Teilen von ICP Lizenzen über sog. ICP Proxy-Anbieter bewegt sich rechtlich – auch bei einer eher großzügigen Auslegung der chinesischen Gesetze – in einer gefährlichen Grauzone. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, dass die ICP Lizenz entzogen und Ihre genutzte Domain in China auf eine schwarze Liste gesetzt wird. Durch das Teilen der ICP Lizenz mit dem ICP Proxy-Anbieter reicht es zudem aus, wenn einer der Nutzer dieser geteilten ICP Lizenz gegen chinesische Gesetze verstößt, so dass alle Mitnutzer-Websites ebenfalls blockiert werden.

Steht Ihre Domain einmal auf dieser schwarzen Liste, ist es extrem schwierig, diese wieder von der Liste zu entfernen. Vor allem, wenn diese zuvor nur auf Basis einer fraglichen Rechtslage betrieben wurde.

Zudem müssen Sie Ihren Domainnamen auf den ICP Proxy-Anbieter überschreiben und verlieren so zivilrechtlich alle Rechte an Ihrer Domain.

Unsere Empfehlung lautet daher, von solchen ICP Proxy-Anbietern Abstand zu nehmen und, sofern Sie selber keine ICP Lizenz beantragen können, ein Hosting in Deutschland mit einer Direktanbindung nach China in Betracht zu ziehen. Darüber verbessern Sie die Performance Ihrer Website in China ebenfalls deutlich und sind nicht der Gefahr ausgesetzt, dass Ihre Domain in China blockiert wird oder Sie Ihren Domainnamen sogar komplett verlieren.

Mein ICP Antrag wurde genehmigt. Was muss ich jetzt noch tun?

Nach Erhalt Ihrer ICP Lizenz gibt es zwei Fristen, an die Sie sich dringend halten sollten. Zum einen müssen Sie binnen drei Tagen Ihre ICP Lizenznummer im Footer Ihrer chinesischen Website platzieren und auf die Website des Ministeriums für Industrie und Informationstechnologie unter beian.miit.gov.cn verlinken. Sobald Sie dies erledigt haben, dürfen Sie Ihre Website ganz offiziell in China in Betrieb nehmen und öffentlich zugänglich machen.

Zum anderen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen ein PSB Filing (PSB Registrierung, auch PSB Bei'An oder psb备案) beim Büro für öffentliche Sicherheit (Public Security Bureau, kurz: PSB) durchführen. Da die Bearbeitung des PSB Filings ebenfalls drei bis fünf Werktage in Anspruch nimmt, empfehlen wir Ihnen dringend, das PSB Filing so schnell wie möglich nach Erhalt Ihrer ICP Lizenz zu beginnen. Alles, was Sie über das PSB Filing wissen müssen, haben wir Ihnen in unserem Artikel zum PSB Filing zusammengefasst.

Wie lange ist meine ICP Lizenz mit der zugehörigen ICP Nummer gültig?

Zum jetzigen Zeitpunkt gibt es keine zeitliche Einschränkung hinsichtlich der Gültigkeit der ICP Lizenz von Seiten des Ministeriums für Industrie- und Informationstechnik. Sobald Ihnen eine ICP Lizenz ausgestellt wird, ist diese entsprechend zeitlich unbeschränkt gültig. Lediglich die Missachtung der chinesischen Gesetze kann zum Entzug der ICP Lizenz führen.

Sie sind insbesondere dazu verpflichtet, die in Ihrer ICP Lizenz hinterlegten Daten aktuell zu halten. Falls Ihr Unternehmen in China umfirmiert, sich die Geschäftsleitung ändert oder die angegebene, für die Website verantwortliche Person das Unternehmen verlässt, müssen Sie die hinterlegten Informationen umgehend aktualisieren. Die Gesetzestexte "Administrative Measures on Internet Information Services" (互联网信息服务管理办法) und "Administrative Measures for the recording of non-operating Internet Information Services" (非经营性互联网信息服务备案管理办法), welche die rechtliche Grundlage für das ICP Filing darstellen, spezifizieren hierbei, dass eine Aktualisierung mit einem Vorlauf von 30 Tagen erfolgen muss. Die Erfahrung zeigt hierbei zwar, dass dies momentan noch nicht strikt kontrolliert wird. Dennoch sollte eine Aktualisierung der ICP Informationen so zeitnah wie möglich erfolgen, da im Einzelfall eben auch der Entzug der ICP Lizenz drohen kann.

Ich habe mein ICP Passwort vergessen. Wie kann ich dieses zurücksetzen?

Seit es im September 2020 vonseiten des zuständigen Ministerium für Industrie und Informationstechnologie (MIIT) zu einer Umstellung innerhalb des Prozesses des ICP Updates kam, wird das ICP Passwort nicht länger zur Aktualisierung der ICP Lizenz benötigt. Anstelle dessen tritt in dem neuen Prozess nun die SMS-Verifizierung.

Was muss ich nach Erhalt des PSB Filings beachten?

Sie haben es fast geschafft! Loggen Sie sich noch einmal mit Ihrem Account auf der Website des Büros für öffentliche Sicherheit unter https://beian.mps.gov.cn/ ein und lassen Sie sich die Details zu Ihrem PSB Filing (PSB Registrierung, auch PSB Bei'An oder psb备案) anzeigen. Im oberen Bereich der Übersicht können Sie die zugehörige Filing-Nummer einsehen sowie das Icon des PSB als auch ein Beispiel-HTML-Code zum Einbinden der Filing-Nummer auf Ihrer Website herunterladen. Anhand dieses Beispiel-Codes sollten Sie die Nummer Ihres PSB Filings neben der ICP Nummer auf Ihrer chinesischen Website platzieren. Sie können den Beispiel-Code dabei leicht modifizieren; wichtig ist nur, dass links von der PSB-Nummer das Icon des PSB ausgegeben wird und beides auf Ihr Filing im öffentlichen Register des Büros für öffentliche Sicherheit unter "https://beian.mps.gov.cn/#/query/webSearch?code=[Ziffern der Filingnummer]" verlinkt.

Wieso gibt es die Website des PSB unter beian.gov.cn nicht mehr?

Das Public Security Bureau hat im November 2023 die eigene Website samt Verwaltung der PSB-Filings überarbeitet. Seit der Umstellung ist die Website nicht mehr unter der Domain beian.gov.cn erreichbar und kann fortan unter https://beian.mps.gov.cn/ gefunden werden.

Die Website des PSB nutzt außerdem eine neue Account-Verwaltung. Der Zugriff auf den alten Account, über den Ihr PSB-Filing verwaltet wurde, ist nicht mehr möglich. Stattdessen müssen Sie einen neuen Account registrieren. Werfen Sie jedoch die alten Zugangsdaten noch nicht weg! Nach dem Login über den neuen Account haben Sie die Möglichkeit, das bisherige PSB-Filing mit dem neuen Account zu verknüpfen. Hierzu benötigen Sie noch einmal den Benutzernamen und das Passwort des alten Accounts.


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Wir beantworten gerne alle Ihre Fragen nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf oder hinterlassen Sie uns eine Nachricht über die Kommentarfunktion am Ende dieser Seite.

(12 Stimme(n))
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Kommentare (7)
Konrad Valentino
14 Juli 2018 18:54
Danke für die Infos zur Registrierung beim Internet Security Administration Service Platform of the National Public Security Bureau of China. Viele Website beschreiben diese Notwendigkeit nicht. Das ist wahrscheinlich der Grund, warum man auch viele chinesischen Website sieht, in denen diese Info im Footer noch fehlt.
Marco Bastel
17 August 2018 13:02
Beantragt man die ICPL einmal oder muss sie regelmäßig erneuert werden?
Marc Füßlein (weber.cloud China)
21 August 2018 08:56
Hallo Herr Bastel,

die ICP-Lizenz muss einmalig beantragt werden und gilt dann grundsätzlich unbeschränkt lange.

Anpassungen an der ICP-Lizenz sind jedoch notwendig, wenn sich grundlegende Informationen ändern, etwa die Firmenanschrift, der Firmenname, der Geschäftsführer usw. Die Anpassung einer vorhandenen ICP-Lizenz ist meist sehr schnell abgeschlossen.
Tobias Hanke
25 April 2019 14:22
Ich habe eine Frage zum PSB Filing: Sie schreiben, dass für die Website innerhalb von 30 Tagen das PSB Filing durchgeführt werden muss. Darf oder muss die Website denn online sein während dieser Zeit? Mir ist dies noch nicht ganz klar.
Jürgen Weber (weber.cloud China)
25 April 2019 15:42
Hallo Herr Hanke,

danke für Ihre Nachfrage. Die Website MUSS bei der PSB-Beantragung unbedingt online sein, da die Mitarbeiter des PSBs diese anschauen und prüfen wollen. Ist die Seite nicht online, kann kein erfolgreiches PSB Filing durchgeführt werden. Bitte beachten Sie bei der Online-Schaltung der Webanwendung aber unbedingt, dass Sie das PSB Filing auch innerhalb von 30 Tagen einleiten, da Sie ansonsten einen Verstoß begehen.

Für weitere Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
weber.cloud China

Jürgen Weber
Geschäftsführer
www.webercloud-china.de
stefan nickel
03 August 2023 09:29
Hallo, wir betreiben eine Website mit entsprechender Lizenz seit 2006. Kann man die Lizenz inkl. Website an einen anderen "Eigentümer / Company" aus China übetragen?
Petra Schneider (weber.cloud China)
03 August 2023 11:01
Guten Tag Herr Nickel,

eine Übertragung ist nicht möglich. Allerdings können wir eine neue Lizenz für den neuen Eigentümer beantragen und nach erfolgreicher Beantragung die Website auf den neuen Eigentümer übergehen lassen.

Freundliche Grüße
weber.cloud China

Petra Schneider
Management and Team Assistant
www.webercloud-china.de
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