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Erlaubte Domainendungen für das ICP Filing (TLDs und ccSLDs)Gepostet von , zuletzt bearbeitet von Marc Füßlein an 15 Juli 2022 16:29
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Für die Beantragung einer ICP Lizenz können nicht alle Domains und Domainendungen verwendet werden. Domainnamen, die gegen chinesische Gesetze oder die chinesische Zensur verstoßen, sind bspw. nicht erlaubt. Die folgenden Auflistungen stellen dabei alle akzeptieren Top-Level-Domains (TLDs) und chinesischen Ländercode Second-Level-Domains (ccSLDs), die für das ICP Filing verwendet werden dürfen, dar. Zunächst stehen selbstverständlich die beiden nationalen TLDs von China zur Verfügung:
Unterhalb der .cn TLD gibt es noch mehrere Second-Level-Domains, welche ebenfalls akzeptiert werden. Zu beachten ist hierbei, dass bspw. die Domainendungen .net und .org eben nur in Kombination mit der TLD .cn möglich sind, wohingegen die Domainendung .com sowohl alleine als TLD verwendet werden kann, aber auch in Kombination mit der TLD .cn als Second-Level-Domain verwendet werden darf (.com.cn):
Darüber hinaus zählen die folgenden englischsprachigen TLDs zu den akzeptierten Domains:
Zusätzlich stehen die folgenden chinesischsprachige TLDs zur Verfügung:
Für die chinesische Verwaltung stehen zu guter Letzt auch die folgenden Second-Level-Domains in Kombination mit der TLD .cn zur Verfügung. Für westliche Unternehmen sind diese natürlich nicht relevant, sollen der Vollständigkeit halber ebenfalls genannt werden:
Stand: September 2021, Quelle:域名.信息 (Chinesisch) Sie sind sich nicht sicher, ob Ihre gewünschte TLD verwendet werden darf?Nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Wir helfen Ihnen gerne, auch dabei, wie Sie Ihre Webseite performant nach China ausliefern können. | |
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nein, eine .de-Domain kann grundsätzlich nicht für die Beantragung einer ICP Lizenz verwendet werden. Selbiges gilt im Übrigen auch für andere länderspezifische Top-Level-Domains wie beispielsweise .fr oder .it.
Allerdings bietet es sich ohnehin an, eine eigene Domain für die chinesische Version Ihrer Website oder Webapplikation zu verwenden, da im Zuge des ICP Prozesses die entsprechende Domain an Ihre chinesische Niederlassung abgetreten werden muss.
Bei unseren weber.cloud China Hosting-Lösungen ist übrigens die Registrierung (oder auch Übernahme) einer eigenen .com.cn-, .cn-, .com- oder .asia-Domain für Ihre chinesische Website oder Webapplikation inklusive.
in der Vergangenheit hatten .cn-Domains tatsächlich keinen so guten Ruf wie die .com.cn-Domains, da diese häufig von Fake-Webseiten o.ä. verwendet wurden. Dies hat sich allerdings in den letzten Jahren stark geändert und verbessert, sodass mittlerweile beide Domainendungen einen guten Ruf haben. Erfahrungsgemäß macht es daher keinen Unterschied, ob Sie eine.cn- oder eine .com.cn-Domain für Ihre chinesische Webseite verwenden.
Am besten ist es natürlich, wenn Sie direkt beide Domains, also sowohl die .cn- als auch die .com.cn-Domain für Ihre Firma registrieren und dann eine Weiterleitung für eine der beiden Domains auf die jeweils andere Domain einrichten. Dadurch kann dann entsprechend keine andere Person bzw. kein anderes Unternehmen die Domain mit der entsprechend anderen Domainendung (.cn bzw. .com.cn) registrieren und über diese Domain Probleme verursachen.
da haben Sie natürlich Recht, für Personen die nicht Chinesisch sprechen ist es schwierig über die Seiten der chinesischen Domainregistrare eine Domain zu registrieren.
Wir können Sie hierbei gerne unterstützen, wenn Sie möchten. Melden Sie sich hierzu einfach kurz über unser Kontaktformular auf http://www.webercloud-china.de oder telefonisch unter der +49 800 0210210 bei uns. Dann können wir gerne die Vorgehensweise für die Registrierung Ihrer gewünschten Domain bei einem chinesischen Domainregistrar besprechen.