Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit weber.digital/weber.cloud

Gepostet von Juergen Weber, zuletzt bearbeitet von Matthias Haarmann an 19 Januar 2023 12:04

Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 haben sich zahlreiche Änderungen bei der Auftragsverarbeitung (früher: Auftragsdatenverarbeitung) ergeben. Entsprechend haben wir eine neue Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) (früher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag)) vorbereitet. Wir empfehlen jedem unserer Kunden, diesen AV-Vertrag mit uns zu schließen. Der Abschluss des Vertrags ist für Sie kostenfrei.

Wenn wir Ihr Datenverarbeiter sind und Sie noch keinen entsprechenden Vertrag mit uns geschlossen haben, senden Sie uns eine E-Mail an datenschutz@weber.digital unter Angabe Ihrer 5-stelligen Kundennummer und mit dem Betreff „Bitte um Zusendung AV-Vertrag“. Wir senden Ihnen dann umgehend den Vertrag per E-Mail zu.

Da die DSGVO nicht mehr die Schriftformerfordernis verlangt, können Sie den neuen Vertrag einfach ausdrucken, ausfüllen, unterzeichnen und ihn als Scan an datenschutz@weber.digital zurücksenden. Behalten Sie Ihr ausgedrucktes Exemplar für Ihre Unterlagen. Dieses muss bis zur Beendigung des Vertrages, jedoch mindestens 3 volle Kalenderjahre, aufbewahrt werden.

Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Liste der eingesetzten Subunternehmen.

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