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Abschluss eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung mit weber.digital/weber.cloudGepostet von Juergen Weber, zuletzt bearbeitet von Matthias Haarmann an 19 Januar 2023 12:04
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Durch das Inkrafttreten der DSGVO am 25. Mai 2018 haben sich zahlreiche Änderungen bei der Auftragsverarbeitung (früher: Auftragsdatenverarbeitung) ergeben. Entsprechend haben wir eine neue Fassung des Auftragsverarbeitungsvertrags (AV-Vertrags) (früher Auftragsdatenverarbeitungsvertrag (ADV-Vertrag)) vorbereitet. Wir empfehlen jedem unserer Kunden, diesen AV-Vertrag mit uns zu schließen. Der Abschluss des Vertrags ist für Sie kostenfrei. | |
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