Werbegesetz der Volksrepublik China

Gepostet von , zuletzt bearbeitet von Marc Füßlein an 08 Februar 2024 16:50

Das Werbegesetz der Volksrepublik China (中华人民共和国广告法), welches 1994 in Kraft trat und 2015 überarbeitet wurde, definiert Vorschriften hinsichtlich Werbung innerhalb von China und ist somit ein wichtiges Regelwerk für Firmen, welches es unter anderem für die Inhalte einer in China betriebenen Website oder Webapplikation zu beachten gilt.

Das Gesetz soll dabei die Interessen der Verbraucher schützen. Viele der im Gesetz enthaltenen Aspekte decken sich mit Regeln, die ebenso in Europa gelten. Aber das chinesische Werbegesetz geht in manchen Bereichen noch einen Schritt weiter. Daher ist es für ausländische Unternehmen, die eine Webseite in China betreiben wollen, oft nicht ausreichend, die bestehenden Texte der existierenden Webseite ins Chinesische zu übersetzen. Denn dies birgt die Gefahr, dass nicht alle Inhalte im Einklang mit dem chinesischen Werbegesetz stehen.

Die relevantesten Regeln des chinesischen Werbegesetzes

Das chinesische Gesetz umfasst ein sehr breites Spektrum, welche Werbemaßnahmen erlaubt sind und bei welchen bestimmte Auflagen zu beachten sind. Dabei ist unter „Werbung“ nicht nur die Werbung im klassischen Sinne zu verstehen, sondern vielmehr alle Vermarktungsmaßnahmen innerhalb des Hoheitsgebiets der Volksrepublik China und damit insbesondere die Inhalte einer in China betriebenen Website.

Beim Erstellen oder Übersetzen von Inhalten für eine chinesische Website und den damit verbundenen Werbemaßnahmen sollte daher auf die folgenden Punkte ein besonderes Augenmerk gelegt werden:

  • Die verwendeten Texte müssen wahrheitsgetreu und verständlich formuliert werden und dürfen keinerlei irreführende Formulierungen enthalten. Dies bedeutet auch, dass verwendete Zitate oder Statistiken mit der entsprechenden Quelle belegt werden müssen.
  • Mitbewerber dürfen nicht verunglimpft werden.
  • Nationale Symbole der Volksrepublik China, wie bspw. die Nationalflagge oder die Nationalhymne, dürfen nicht verwendet werden. Ebenso ist das Verwenden von Namen oder Bildern von Mitarbeitern des chinesischen Staates untersagt.
  • Außerdem dürfen die Texte nicht das öffentliche Interesse, das Interesse des Staates sowie die Stabilität der Gesellschaft gefährden. Ein besonderer Aspekt dieser Regelung ist, dass das Wort "China" in bestimmten Zusammenhängen nicht im Domainnamen einer Website genutzt werden darf. 
  • Sollte ein Produkt oder eine Methode beworben werden, welche patentiert wurde, so muss in diesem Fall zusätzlich die Patentnummer und der Patenttyp angegeben werden. Der Gesetzestext spezifiziert nicht, ob davon ausschließlich chinesische Patente betroffen sind.
  • Zudem dürfen keinerlei gewalttätige, pornographische oder obszöne Inhalte verbreitet werden. Auch wird das Darstellen von Glücksspielen oder Inhalten, die in irgendeiner Form diskriminierend sind, verboten.
  • Bestimmte Wörter dürfen nicht verwendet werden. Der Gesetzestext nennt dabei explizit die Worte „national" (国家级) oder Superlative wie "am höchsten" (最高级) oder "am besten" (最佳) oder ähnliche Wörter.
    Zudem hat das MIIT im April 2021 in einem "Schreiben bezüglich Überprüfung und Behandlung der illegalen Verwendung von Website-Namen" (关于核查处理违规使用网站名称相关情况的函) erlassen, dass die Begriffe "China" (中国), "Zentral" (中央), "Staat" (国家), "Staatsrat" (国务院) sowie Bezeichnungen für die Kommunistische Partei Chinas (中国共产党 bzw. 中共) nicht in Website-Namen/Seitentitel und sonstigen Meta-Informationen verwendet werden dürfen.
    Generell ist das Gesetz dabei bewusst vage formuliert und lässt offen, welche Wörter genau als "ähnliche Wörter" anzusehen sind. Im Kern ist hier wichtig, dass man zum einen das eigene Unternehmen oder die eigenen Dienstleistungen/Produkte nicht mit Superlativen bewerben darf. Gleichzeitig dürfen die Website-Namen und die Metainformationen der Website nicht implizieren, dass es sich um eine offizielle Website des chinesischen Staats handelt oder das Unternehmen in irgendeinem besonderen Verhältnis zum chinesischen Staat, den Ministerien oder politischen Parteien in China steht. Die Verwendung von Worten wie "China" sollte daher im Website-Namen und den sonstigen Meta-Informationen unterlassen werden.
  • Internetwerbung darf die „normale Nutzung des Internets“ des Benutzers nicht beeinträchtigen. So muss beispielsweise ein Werbeinhalt, welcher über ein Pop-Up eingeblendet wird, dem Nutzer die Möglichkeit geben, dieses über einen Schließen-Button mit einem Klick schließen zu können.
  • Newsletter, die an den Benutzer versendet werden, müssen die wahre Identität des Absenders sowie die Kontaktdaten des Absenders enthalten. Dies ist vergleichbar mit der in Deutschland bekannten Impressumspflicht. Dem Empfänger muss darüber hinaus die Möglichkeit gegeben werden, den weiteren Empfang der Werbung abzustellen (Opt-Out-Button).
  • Zusätzlich gibt es spezielle Regeln für Werbemaßnahmen auf chinesischen Webseiten in den Bereichen wie Alkohol, Tabak, Bildung oder Medikamente und weiteren Bereichen. Diese können im folgenden, von weber.cloud China ins Deutsche übersetzte, Dokument des Werbegesetzes in den Artikeln 15 ff. eingesehen werden.

Der Punkt mit den verbotenen Superlativen stellt dabei, im Kontrast zu Webseiten in Europa, den größten Unterschied dar. Gerade wenn eine neue Webseite für den chinesischen Markt erstellt werden soll, werden hierbei häufig die Inhalte auf Grundlage bestehender Texte der Webseite des Stammhauses verwendet, welche auch gerne die eigenen Dienstleistungen/Produkte mit Superlativen bewerben. Durch die Regelung im Werbegesetz der Volksrepublik China ist das bloße Übersetzen der Inhalte daher aber ein recht riskantes Unterfangen, da es dadurch schnell zu einer Gesetzesübertretung kommen kann.

Deutsche Übersetzung des Werbegesetzes der Volksrepublik China

Als besonderen Service bieten wir unseren Kunden als kostenlosen Service eine von uns erstellte deutsche Übersetzung des Werbegesetzes der Volksrepublik China an, in welcher einzelne Punkte nochmals näher und detaillierter eingesehen werden können. Dabei handelt es sich allerdings um eine freie Übersetzung, für welche weber.cloud China keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität übernimmt.

Deutsche Übersetzung des Werbegesetzes der Volksrepublik China (PDF, 539 KB)

Folgen bei Missachtung

Sobald die chinesischen Behörden einen Verstoß feststellen, wird die in der ICP-Lizenz hinterlegte, für die Webseite verantwortliche Person von der lokalen Polizei aufgesucht. Diese muss dann dafür sorgen, dass die Webseite sofort offline genommen wird und die Inhalte gesetzeskonform überarbeitet werden. Erst nachdem die entsprechenden Texte abgeändert wurden, darf die Webseite wieder online gestellt werden.

Darüber hinaus wird eine Geldstrafe ausgesprochen. Das Gesetz umfasst einen Strafkatalog, der ggfls. mit den Kosten der Werbung verbunden ist, falls sich diese konkret beziffern lassen. Bei rechtswidrigen Website-Inhalten ist mindestens mit einer Strafe zwischen 200.000 Yuan und 1.000.000 Yuan (etwa 25.000 € – 130.000 €) zu rechnen.

Wenn der Verstoß besonders schwer ist, kann zusätzlich der Entzug der chinesischen Firmenlizenz drohen. Dies bedeutet auch, dass damit die ICP-Lizenz und die Möglichkeit, eine Webseite in China zu betreiben, entzogen wird.

Daher sollten Firmen den kulturellen Kontext der Werbung in der Volksrepublik China genau berücksichtigen und sicherstellen, dass die eigene Website nicht gegen Auflagen des chinesischen Staates verstößt. Hierbei ist, wie bereits erörtert, unbedingt zu beachten, dass nicht einfach eine existierende Sprachversion ins Chinesische übersetzt werden kann, da hierbei häufig Superlative mit übersetzt werden, was zu einem Verstoß gegen das Werbegesetz führen würde.


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